Auch selbstständig Tätige und Freiberuflerinnen können die Bildungsprämie, also Geld vom Staat für Weiterbildungsmaßnahmen, in Anspruch nehmen. „Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer“, informiert das Bildungsministerium.
Jede/-r Erwerbstätige, deren/dessen zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr nicht überschreitet, kann sich nach einer entsprechenden Beratung in einer Beratungsstelle vor Ort den Prämiengutschein sichern, denn die Förderkriterien werden vorab individuell geprüft. Und erst dann gilt: „Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (bis zu 500 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt.“ Über Beratungsstellen, besondere Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Bildungsprämie und Förderbedingungen informiert die Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie die folgende kostenlose Telefon-Hotline
08 00.2 62 30 00.