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Honorare |
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Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren |
| | Freie Lektorinnen und Lektoren sind unter anderem für Verlage, Werbeagenturen, Privatpersonen, Verbände, Banken oder Firmen tätig. Sie bearbeiten dabei die unterschiedlichsten Textsorten – etwa Internetseiten, Geschäftsberichte, Werbebroschüren, Romane oder Schulbücher. Die dabei gefragten Dienstleistungen wie Korrektorat, Werbelektorat, redaktionelle Bearbeitung oder Übersetzungslektorat erfordern spezifische Qualifikationen und Fachkenntnisse, nehmen aber auch unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Diese Kriterien, Kundentyp, Textsorte, Qualifikation, Zeitaufwand etc., sollten in die Gestaltung der Honorare einfließen.
Gerade Berufsanfänger sind sich dabei oft unsicher. Folgende Überlegungen sollen eine erste Orientierungshilfe für die Honorarkalkulation geben. Sie beruhen auf betriebswirtschaftlichen Erwägungen und haben keinen verpflichtenden Charakter, auch nicht für VFLL-Mitglieder. Erfahrene Selbstständige kennen das: Im Angestelltenverhältnis stehende Kunden vergleichen häufig ihr stündliches Gehalt mit den Stundensätzen Selbstständiger. Auch Berufsanfänger verschätzen sich hier nur allzu oft. Bei einem Vergleich des Stundensatzes Selbstständiger mit dem Stundenlohn von Arbeitnehmern sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Die folgende Beispielrechnung soll helfen, Honorarsätze von professionell arbeitenden Selbstständigen zu erläutern.
Beispiel: Honorarsatz x €/h | abzüglich: | unbezahlter Urlaub | | abzüglich: | unbezahlte Krankheitstage | | abzüglich: | unbezahlte Feiertage | | abzüglich: | unbezahlte Leerlaufzeiten bei schlechter Auftragslage¹ | | abzüglich: | unbezahlte Leerlaufzeiten wegen Verzögerungen bei Kunden, Setzern, Grafikern etc. | | abzüglich: | unbezahlte Arbeitsstunden, zum Beispiel: – Akquise (Messebesuche, Erstellung und Aktualisierung Werbematerial usw.), – Administration (Buchhaltung, Rechnungs- und Mahnwesen, unter Umständen juristische Auseinandersetzungen etc.) | | abzüglich: | Betriebsausgaben (Bürokosten, Weiterbildung, Fachliteratur, Messen und Konferenzen etc.) | | abzüglich: | nicht verpflichtende, aber häufig sinnvolle berufsbedingte Versicherungen – je nach Ausmaß der Absicherung gegen Altersarmut, Berufsunfähigkeit oder Vermögensschäden |
Ergebnis: y €/h vor Steuern und Abgaben
So kann es leicht passieren – und dies ist durch viele Erfahrungswerte bestätigt – dass beispielsweise von einem Stundensatz von 40 € nur 12 € effektives, langfristiges Einkommen pro Stunde übrigbleiben², das dann mit dem Brutto-Stundenlohn eines abhängig Beschäftigten verglichen werden kann. Erst hieraus lässt sich das Nettoeinkommen berechnen:
| abzüglich: | Entrichten der Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (Künstlersozialkasse³ : ca. 19 % des Arbeitseinkommens, private Absicherung: etwa 38 %) | | abzüglich: | Einkommensteuer |
Ergebnis: z €/h.
Das Honorar sollte stets auf der Grundlage von repräsentativen Musterseiten oder Abschnitten aus dem zu lektorierenden Manuskript bzw. der entsprechenden Datei und nach genauer Festlegung der verlangten Leistungen kalkuliert werden. Angemessene Honorarpauschalen bzw. Obergrenzen für die abzurechnenden Arbeitsstunden lassen sich in der Regel anhand weniger, typischer Seiten abschätzen. Stellt sich im Verlauf der Auftragsbearbeitung heraus, dass zusätzliche, nicht in die Kalkulation einbezogene Leistungen erforderlich sind oder dass das Material über weite Strecken nachweislich von schlechterer Qualität ist als die Probeseiten, so empfehlen wir im beiderseitigen Interesse, umgehend nachzuverhandeln.
Für die interne Kalkulation des Lektors/der Lektorin ist die wahrscheinlich für das Projekt benötigte Arbeitszeit das wesentliche Maß. Wünscht der Kunde ein Pauschal- oder Seitenhonorar, so sollte dieses stets auf der Grundlage einer gewissenhaften Abschätzung der zu erwartenden Arbeitsstunden vereinbart werden. Unabdingbar für eine realistische Kalkulation ist daher die konsequente Erfassung der Arbeitszeiten inklusive der nicht unmittelbar projektgebundenen Tätigkeiten (Erstellung von Angeboten und Werbemitteln, Kommunikation, Weiterbildung, Buchhaltung, Büroeinkäufe etc.). Ist Umsatzsteuer abzuführen, so ist diese in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu berechnen. Für alle gängigen Arbeiten wie Erstredaktion oder Korrektorat, Entwurf von Klappentexten oder Erstellen von Gutachten ist die Vereinbarung von Stundenhonoraren sinnvoll. In der Praxis sind jedoch viele Nebeneffekte zu berücksichtigen.
Beispiel 1: Eine Lektorin vereinbart mit einem Kunden das Lektorat eines Sachbuchs zu 50 Std. à 40 €. Im Verlauf der Bearbeitung stellt sich heraus, dass der Autor viele veraltete Informationen verwendet hat, was umfangreiche Nachrecherchen erforderlich macht. Lektorin und Kunde vereinbaren zusätzliche 20 Std. Am Ende benötigt die Lektorin knapp 90 Std. Ohne weitere Nachverhandlung ergibt sich somit ein Stundensatz von nur noch 32 €. Beispiel 2: Ein Lektor vereinbart mit drei unterschiedlichen Kunden aus der Industrie das Lektorat von jeweils einer Werbebroschüre zu einem Stundensatz von 55 €. Wegen der kurzfristigen Lieferung und Verzögerungen in den zuständigen Abteilungen zweier der drei Unternehmen kommt es zu Leerläufen. Der Stundensatz sinkt im Endeffekt entsprechend auf unter 40 €. Danach ist der Lektor mehrere Wochen ohne Auftrag und Honorar, bevor seine Akquise wieder erfolgreich ist. Eine Normseite umfasst maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, was – je nach Textgattung – etwa 1500 bis 1650 Zeichen inklusive Leerzeichen entspricht. Für die Berechnung von Projektpreisen aus Seitenhonoraren ist natürlich entscheidend, wie viele Seiten der Lektor pro Stunde bearbeiten kann, und zwar über einen längeren Zeitraum, nicht nur kurzfristig „im Akkord“. Eine Bearbeitung von mehr als zehn Normseiten pro Stunde ist erfahrungsgemäß kaum möglich, zumindest nicht in professioneller Qualität. Bei anspruchsvollen Aufgaben können es auch mal nur zwei Seiten sein.
So kann das Lektoratshonorar für durchschnittlich anspruchsvolle Manuskripte aus den Bereichen Belletristik, Ratgeber oder Sachbuch – je nach Tiefe der erforderlichen Eingriffe und der Funktion des Textes – zum Beispiel 5–9 € pro Normseite betragen. Bei Texten, die einen hohen Bearbeitungsaufwand mit sich bringen, verlangen erfahrene Lektoren häufig deutlich mehr. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Manuskripte weitgehend umgeschrieben werden müssen, aber auch, wenn – wie insbesondere im Werbelektorat häufig gewünscht – eine Korrektur besonders gründlich erfolgen soll. Andererseits kommt es in der Praxis in manchen Fällen zu niedrigen Seitenhonoraren, etwa weil Kunden sparen wollen und zugleich vor allem unerfahrene Lektoren versuchen, an Aufträge zu kommen. Kunden fragen bisweilen, welche Seitenhonorare sie zahlen sollten, wenn sie eine seriöse Bearbeitung erreichen wollen. Wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen bei verschiedenen Aufträgen ist die Angabe von Mindest- oder Höchstsätzen jedoch nicht möglich. Generell gilt jedoch, was erfahrene Kunden wissen: Im Lektorat hat – wie bei allen Dienstleistungen – Qualität ihren Preis. Stand: Februar 2011 |
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