Der VFLL bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung in allen Fragen, die mit der Erwerbstätigkeit freier Lektorinnen, Redakteure oder Korrektoren in Zusammenhang stehen.
- Mitglieder des VFLL können sich in allen Fragen des allgemeinen Vertragsrechts, Zivilrechts, Urheber-, Presse- und Sozialversicherungsrechts in einem Erstgespräch kostenlos beraten lassen.
- Der Rechtsanwalt berät die Mitglieder des VFLL telefonisch, per Mail, Fax oder Brief.
- Der VFLL garantiert die Kosten für außergerichtliche Forderungsbeitreibung der Mitglieder durch den Rechtsanwalt, sofern Forderungen nicht bei den Auftraggebern beizutreiben sind.
Nähere Informationen zu den Beratungszeiten und die Kontaktdaten finden VFLL-Mitglieder unter dem Menüeintrag „Lektoreninfos“ im passwortgeschützten internen Bereich dieser Website.
Ausführungen zu Rechtsthemen auf Internetseiten können und sollen eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Der folgende Abschnitt gibt lediglich einen kurzen Einblick in einige Problemkreise. Weitere ausführliche Beiträge zu verschiedenen Themen finden VFLL-Mitglieder unter dem Menüpunkt Lektoreninfos im passwortgeschützten internen Bereich dieser Website.
In Verträgen lassen sich diverse Probleme im Vorfeld regeln. Hierzu gehören zum Beispiel Ausfallhonorare sowie Haftungsfragen, aber auch Bearbeitungszeiträume, die Vergütung (Höhe und Auszahlungsmodus) sowie unter Umständen urheberrechtliche Belange. Musterverträge gibt es seitens des VFLL nicht, wir empfehlen individuelle Vereinbarungen.
Ausfallhonorar
Wenn ein Lektor für einen bestimmten Zeitraum oder mit der verantwortlichen Betreuung eines Projekts beauftragt worden ist, besteht grundsätzlich ein Vergütungsanspruch. Dieser ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. So gilt, dass der Lektor sich um andere Aufträge hätte bemühen müssen und sich das anrechnen lassen muss, was durch die Nichtarbeit gespart wurde.
Haftungsfragen
Bei solchen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an: Was ist in welchem Zusammenhang geschehen, was wurde vorab vereinbart? Musterregelungen (etwa in Form standardisierter, aus dem Internet heruntergeladener AGB) sind aus Sicht des VFLL nicht zu empfehlen.