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Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren


 

Steuern

Nachfolgend finden sich einige Tipps zum Umgang mit dem Finanzamt. Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Steuern für Freiberufler finden Sie im Leitfaden Freies Lektorat. Die nachfolgenden Texte können eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen. Der VFLL e.V. kann daher keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Texte übernehmen.

Umsatzsteuervoranmeldungen

Unbedingt fristgerecht abgeben und Steuerschuld pünktlich entrichten!

Wer diesen Rat befolgt, wirkt professionell und kann damit rechnen, von den Finanzbehören auch in anderen Steuerangelegenheiten freundlicher behandelt zu werden. Möchte man zum Beispiel eine Steuerschuld stunden lassen oder bittet man um den Erlass eines Säumniszuschlags, so sind dies Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden. Jeder Sachbearbeiter hat hier einen gewissen Entscheidungsspielraum. Wer bisher Fristen häufiger nicht eingehalten hat und bei Zahlungen säumig war, kann dann keine positiven Entscheidungen erwarten. Auch alle anderen Steuererklärungen sollte man fristgerecht einreichen und die festgesetzte Steuerschuld pünktlich bezahlen. Bei der Einkommensteuererklärung (Abgabe normalerweise bis Mai des darauf folgenden Jahres) besteht allerdings die Möglichkeit, für die Einreichung eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie zu gewähren ist übrigens auch eine Ermessensentscheidung.

Keine Fragen am Telefon beantworten

Zum Selbstschutz sollte man seine Telefonnummer nicht den Finanzbehörden mitteilen. Es besteht die Gefahr, dass man am Telefon widersprüchliche Aussagen trifft, die die Behörden eventuell negativ auslegen. Es ist anschließend ziemlich schwer, die Äußerungen wieder aus der Welt zu schaffen, denn der Finanzbeamte macht sich von dem Gespräch natürlich eine Aktennotiz.

Hat das Finanzamt keine Telefonnummer, ist es gezwungen, Rückfragen schriftlich zu stellen. Für die Beantwortung wird eine Frist gesetzt, die man auch nutzen sollte, um vorschnelle und unüberlegte Äußerungen zu vermeiden. Manche Anfragen des Finanzamts sind klar und einfach zu beantworten, aber es gibt auch Anfragen, bei denen man besser vorher fachlichen Rat einholen sollte.

Steuerbescheide prüfen

Ist ein Steuerbescheid angekommen, sollte man ihn sofort prüfen, das heißt mit der eingereichten Steuererklärung abgleichen. Es besteht nur begrenzt Zeit, um Einspruch einzulegen (vier Wochen), nach Ablauf dieser Frist ist kaum noch eine Änderung möglich.

Einspruch einlegen

Falls man bei der Prüfung des Bescheides Abweichungen feststellt, legt man am besten sofort Einspruch ein. Es reicht zunächst die Mitteilung über den Einspruch mit dem Hinweis darauf, dass die Begründung folgt. Damit hat man für sich Rechtssicherheit geschaffen und kann dann in Ruhe die Begründung schreiben. Gegebenenfalls muss man in der Lage sein, das fristgerechte Eintreffen des Einspruchs beim Finanzamt nachzuweisen. Als Nachweis kann zum Beispiel die Sendebestätigung des eigenen Faxgeräts dienen. Möglich ist auch die persönliche Abgabe des Einspruchs gegen schriftliche Bestätigung oder der Versand des Einspruchs per Einschreiben.

Stundung beantragen

Für den Fall, dass man Steuerschulden nicht fristgerecht bezahlen kann, sollte man rechtzeitig einen Stundungsantrag stellen. Das lohnt sich schon wegen der ersparten Säumniszuschläge, die immerhin 1 % pro Monat der auf hundert abgerundeten Zahlung betragen. Der Antrag auf Stundung muss gut begründet sein, sonst droht die Ablehnung. Die bloße Behauptung, man sei zur Zeit nicht liquide, genügt nicht. Notwendig sind genaue Angaben darüber, wieso man nicht in der Lage ist, seine Steuerschulden zu begleichen. Gleichzeitig muss man die Höhe der Raten vorschlagen. In der Regel erwartet das Finanzamt die Tilgung der Schuld binnen sechs Monaten.

Vorauszahlungsbescheide prüfen

Die Finanzämter erlassen meist zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid. Basis für die Festsetzung der Vorauszahlungen sind die Werte aus dem Einkommensteuerbescheid. Dabei sollte man prüfen, ob die vom Finanzamt festgesetzten Zahlungen der aktuellen Einkommensentwicklung entsprechen. Sofern das nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, sofort einen Herabsetzungsantrag zu stellen und ihn mit den aktuellen Zahlen zu begründen. Man sollte sich allerdings vor falschen Angaben hüten, denn das fällt spätestens bei Abgabe der nächsten Steuererklärung auf und hat eventuell zur Konsequenz, dass man hohe Nachzahlungen leisten muss.

Carola Brinkers (Steuerberaterin)