Existenzsicherung freier Künstler und Publizisten bedroht

Bottrop, 9. September 2008

Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) ist bestürzt über die Empfehlung an den Bundesrat, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, zumal dieser weit reichende Schritt mit all seinen Konsequenzen nicht vorab öffentlich diskutiert oder angekündigt wurde, sondern heimlich vollzogen werden sollte. Bereits in wenigen Tagen wird über den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“ abgestimmt, in dem es heißt: „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“ Es bleibt also kaum Zeit, einen breiten Protest zu organisieren.

Die in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten freien Lektoren sind auf die KSK angewiesen, da das durchschnittliche Jahreseinkommen laut kürzlich durchgeführter Honorarumfrage in dieser Berufsgruppe – vor Abzug der KSK-Beiträge und Steuern – bei ca. 17.000 Euro liegt. Damit ist eine private Absicherung praktisch unmöglich. Anderen in der KSK versicherten Künstlern und Publizisten geht es ähnlich. Der VFLL erklärt sich mit ihnen allen solidarisch und fordert ganz entschieden den Erhalt der KSK.

In Zeiten, in denen unter anderem die Kreativwirtschaft als zentrales Standbein der Dienstleistungsgesellschaft gesehen wird, in denen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Förderung der Selbstständigkeit gerade auch in den Kulturberufen ihre Wirkung zeigen, sind die in diesen Bereichen freiberuflich Erwerbstätigen für die Sicherung ihrer ökonomische Existenz auf den Erhalt der KSK angewiesen. Das Modell der Künstlersozialversicherung hat sich in den letzten 25 Jahren bewährt. Dass Wirtschaftsunternehmen, die die Leistungen freiberuflicher Künstler und Publizisten verwerten, um damit selbst Gewinne zu erzielen, einen Beitrag dazu leisten, ist insbesondere im Hinblick auf die schlechte Honorierung dieser Leistungen mehr als gerecht. Und gerecht ist es auch, dass jetzt endlich alle Verwerter ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen.

Den wiederholten massiven Angriffen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags DIHK auf die Künstlersozialversicherung, die nun ein politisches Sprachrohr gefunden haben, entgegnen wir: Es war und ist nach wie vor Aufgabe des DIHK als Repräsentant der gesamten gewerblichen Wirtschaft, seine Mitglieder über Abgabepflichten zu unterrichten. Das Angebot des Deutschen Kulturrats, über die Künstlersozialversicherung zu informieren, stets abzulehnen, um dann ein Informationsdefizit zu beklagen, zeugt nicht von professioneller Interessensvertretung. Zudem gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Der VFLL fordert die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, ihre soziale Verantwortung ebenso wie ihre Verantwortung gegenüber der Kultur ernst zu nehmen und am 19. September im Bundesrat gegen die Empfehlung zu stimmen und sich für den Erhalt der Künstlersozialversicherung als Grundstein der sozialen Sicherung freier Künstler und Publizisten auszusprechen.


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