Künstlersozialkasse: Neues Gesetz in Arbeit – Lektorenverband begrüßt das klare Signal aus der Politik

24. März 2014

Das Bundessozialministerium arbeitet an einem Gesetz, mit dem die Künstlersozialkasse voraussichtlich noch 2014 „ein solides Fundament“ erhalten soll. Das hat Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bekanntgegeben. Sie vertrat die Bundesregierung vergangene Woche in einer öffentlichen Sitzung des
Petitionsausschusses des Bundestags, in dem die Sicherung der Künstlersozialkasse (KSK) Thema war.


Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) begrüßt das klare Signal aus der Politik. „Die KSK ist eine Errungenschaft, die die Kulturschaffenden fördert und damit das kulturelle Leben insgesamt sichert“, begründet Herwig Frenzel, 1. Vorsitzender des VFLL, die Zustimmung des Verbands.

Würde die KSK wegen ihrer unzureichenden Finanzierung abgeschafft, kämen viele Versicherte in Existenznot. Denn das durchschnittliche Jahreseinkommen der KSK-Versicherten beträgt gerade einmal 14.500 Euro. „Die KSK ist ein Baustein zur Kulturpflege – im Fall der Lektoren, Übersetzer, Autoren und Journalisten ein Baustein zum Erhalt der Sprachkunst und des Kulturguts Sprache“, verdeutlicht Frenzel die Bedeutung der Versicherung.

Grundlage für die öffentliche Ausschuss-Sitzung war eine Petition, die im Sommer 2013 eine überwältigende Resonanz erhalten hatte: 71.000 Unterzeichner votierten für den darin geäußerten Vorschlag, diejenigen Unternehmen, die eine Abgabe an die KSK leisten müssen, regelmäßig zu prüfen.

Für den Erfolg der Petition wären lediglich 50.000 Stimmen nötig gewesen.
In der Künstlersozialkasse sind 180.000 Freiberufler der Kulturbranche sozialversichert – darunter auch freie Lektorinnen und Lektoren. Sie sind in vielen Bereichen tätig, in denen es auf gepflegte und korrekte Sprache ankommt. Beispielsweise arbeiten sie für Buchverlage, PR- und Werbeagenturen sowie öffentliche Einrichtungen.

Firmen und Institutionen, die freischaffende Künstler und Publizisten beauftragen, sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe gesetzlich verpflichtet. Sie berechnet sich nach den gezahlten Honoraren und ist mit rund 30 Prozent der Gesamteinnahmen eine der drei Säulen zur Finanzierung der Künstlersozialkasse; weitere 20 Prozent werden vom Bund, die restlichen rund 50 Prozent durch die Beiträge der Versicherten getragen. Weil die Einnahmen sinken, ist die Höhe der Abgabe in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: 2014 liegt sie bei 5,2 Prozent. Damit die Finanzierung der KSK in Zukunft auf stabilen Füßen steht, soll in dem neuen Gesetz die Kontrolle der
abgabepflichtigen Unternehmen verbindlich und auf Dauer geregelt werden.

Der Petent schlägt vor, die Deutsche Rentenversicherung zu verpflichten, in ihre alle vier Jahre stattfindenden Betriebsprüfungen auch den Punkt Künstlersozialabgabe aufzunehmen. Dieser Empfehlung schließt sich der VFLL an und fordert die Bundesregierung auf, sie gesetzlich zu verankern und damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Eine ältere Pressemitteilung zum Thema KSK-Petition finden Sie hier: www.vfll.de/presse

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