Der Rat für deutsche Rechtschreibung, gegründet im Jahr 2004, gibt das amtliche Regelwerk heraus und schafft damit die Grundlage der deutschen Rechtschreibung. Seit dem Jahr 2006 ist nur noch dieses Regelwerk bindend und gilt für Schulen, Universitäten und Behörden, also ausschließlich in offiziellen Kontexten. Außerhalb dieser Institutionen könnte praktisch jeder so schreiben, wie er will, denn es drohen bei Verstößen gegen die amtlichen Regeln keine Bußgelder oder gar drakonischere Strafen. Allerdings ist es für all jene empfehlenswert, die für ihr Geschäft oder ihren guten Ruf Texte publizieren, sich im Wesentlichen an die amtlichen Regeln zu halten. Wer Texte in der Öffentlichkeit präsentieren will, sollte sie deshalb zuvor gründlich prüfen lassen – zum Beispiel von einer freien Lektorin oder einem freien Lektor.
Herwig Frenzel, www.lectormedia.de
Amtliches Regelwerk 2024 als PDF