Deleatur

Lateinische Form des Verbs „delere“ für die Aufforderung, dass etwas zu löschen sei. Als textkritische Anweisung zeigt sie ambivalente Ziele, da sie gleichermaßen beliebt ist bei Förderern textlicher, staatlicher oder wirtschaftlicher Ordnung. Kritikern ist der Begriff eine Metapher für Zensur. Die Anweisung ist wenigstens seit Erfindung des Buchdrucks in Gebrauch mit den heute noch in verschiedenen Sprachen bekannten Varianten: „dele!“, „del.“ und „d.“. In Deutschland ist die Abkürzung „d.“ in der deutschen Kurrentschrift als Korrekturzeichen Norm: „₰“ (DIN 16511); der abwärts weisende Haken entspricht dem heutigen Abkürzungspunkt (Unicode:U+20B0).

Zu tilgende Schreib- oder Satzfehler werden eindeutig markiert und am Rand mit einem „deleatur“ versehen mit dem Ziel, den Text zu verbessern. Früher war das Druckfehlerverzeichnis der Ort, in dem man in letzter Minute übersehene Streichungen mit diesem Begriff korrigieren konnte.

Die klassische Vorgehensweise staatlicher und kirchlicher Zensoren unterscheidet sich formal kaum davon: Ein „deleatur“ löschte unerwünschte Inhalte und Gedanken wirksam – im einzelnen Manuskript wie per Index.

Den Zensoren brachte ihre Arbeit das „₰“ gewissermaßen als Handwerkszeichen ein. Ihren modernen Kolleginnen und Kollegen bleibt das erhalten: „Das Denkverbot ersetzt das Druckverbot, die Selbstzensur das Deleatur.“ (Joachim Walther, Denkverbot, 1998)

 

Georg-D. Schaaf, www.text-balance.de

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