Mitgliedschaft

Du möchtest dem VFLL beitreten? Sehr schön. Dann nutze bitte die Online-Beitrittserklärung. Eine digitale Anmeldung wird von uns bevorzugt, du kannst aber auch das Beitrittsformular als PDF verwenden. Uns interessiert dein beruflicher background und deine Motivation, bei uns einzutreten. Deshalb fülle bitte auch den Fragebogen zur Bewerbung um die Mitgliedschaft im VFLL aus.

Was der VFLL seinen Mitgliedern bietet, kannst du hier nachlesen. Und hier kannst du die Satzung des VFLL (PDF), die Informationen zum Datenschutz (PDF) und die Aufnahmeordnung (PDF) einsehen.

Allgemeine Voraussetzungen einer Mitgliedschaft

Mitglied im VFLL kann werden, wer an der Verwirklichung der Verbandsziele interessiert ist und den Verhaltenskodex für Lektorinnen und Lektoren im VFLL (PDF) anerkennt (englische Version des VFLL-Kodexes hier unter „Downloads“).

Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Verbandsziele interessiert ist. Über die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand; er legt nach Konsultation des Regionalrats eine Aufnahmeordnung fest. Der Vorstand kann die Entscheidung über die Aufnahme der Geschäftsstelle übertragen. Bei Ablehnung entscheidet auf Antrag der/des Abgelehnten die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.

Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder sowie Kandidatinnen und Kandidaten beläuft sich aktuell auf 195,– Euro. Im Jahr des Beitritts fällt der Beitrag nur für die vollen Monate der Mitgliedschaft an (à 16,25 Euro; nach dem 65. Lebensjahr à 5,42 Euro).

Der VFLL bietet folgende fünf Mitgliedschaften:

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann werden, wer der Tätigkeit als freie Lektorin/Redakteurin/Korrektorin bzw. freier Lektor/Redakteur/Korrektor im Haupt- oder Nebenberuf nachgeht und ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist. Was als Ausweis des fachlichen Könnens gilt, regelt die Aufnahmeordnung (PDF) des Verbandes.

Kandidatur zur Mitgliedschaft

Kandidatin/Kandidat des VFLL kann werden, wer den Beruf der freien Lektorin, Redakteurin und/oder Korrektorin bzw. des freien Lektors, Redakteurs und/oder Korrektors ergreifen will. Kandidatinnen und Kandidaten haben kein aktives und passives Wahlrecht und kein Stimmrecht. Die Voraussetzungen für die Aufnahme regelt die Aufnahmeordnung (PDF) des Verbandes.

Fördermitgliedschaft

Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den VFLL und seine Ziele unterstützen möchte und die Voraussetzungen für eine ordentliche bzw. passive Mitgliedschaft nicht erfüllt. Die Festlegung der Mindesthöhe des Förderbeitrags obliegt dem Vorstand. Fördermitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht und kein Stimmrecht; inwieweit sie Serviceleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen können, entscheidet der Vorstand.

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss des Vorstands an Personen (Nichtmitglieder und Mitglieder) für besondere Verdienste um den Verband verliehen werden. Ehrenmitglieder sind der Beitragspflicht enthoben; sie haben das Recht auf kostenlose Teilnahme an allen Veranstaltungen des VFLL. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.

Passive Mitgliedschaft

Wer die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft erfüllt oder bereits ordentliches Mitglied ist und seine Berufstätigkeit für mindestens 1 Jahr unterbricht (z. B. wegen Familienarbeit), kann die passive Mitgliedschaft beantragen. Passive Mitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht, kein Stimmrecht und keinen Anspruch auf Serviceleistungen des Verbandes. Die Beitragshöhe ist reduziert, ihre Festlegung obliegt dem Vorstand.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Sie tritt zu Beginn des Monats in Kraft, der auf den Monat der Kündigung folgt. Ein vor der Kündigung bereits gezahlter Jahresbeitrag wird auf Antrag zur Hälfte erstattet, sofern die Kündigung vor dem 1. August des betreffenden Jahres erfolgt ist.