Impressum

Die für das Impressum geltenden Bestimmungen sind in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt. Einheitlich ist bei Büchern eine Pflicht zur Angabe des Verlags und des Druckers enthalten, beim Selbstverlag des Autors oder Herausgebers nebst Anschrift.

Seit Längerem ist es üblich, dass neben diesen Pflichtangaben zu den an der Buchproduktion Beteiligten auch das Lektorat in einem erweiterten Impressum aufgeführt wird. Auch wenn es keine Verpflichtung für die Auftraggebenden gibt: Wenn Lektorinnen und Lektoren dies möchten, sollten sie insbesondere bei Aufträgen von Buchverlagen gleich zu Beginn vereinbaren, dass ihre Arbeit kenntlich gemacht wird, z. B. durch einen Eintrag im Impressum des Werkes!

Die einfachste Möglichkeit der Umsetzung erfolgt analog zu anderen Dienstleisterinnen und Dienstleistern: „Lektorat: Marielle Wichtig“. Manche Verlage ergänzen auch bereitwillig noch die Website – Werbung inklusive.

Ein Eintrag im Impressum signalisiert zudem, dass der Verlag tatsächlich noch professionell lektorieren lässt – und kostet ihn keinen Cent! Und den Lektorinnen und Lektoren bringt er professionelle Sichtbarkeit – damit auch draufsteht, was drin ist.

Dipl.-Inform. Veronika Licher

Profil im VFLL-Verzeichnis