DIHK stellt ungerechtfertigte Forderung nach Abschaffung der KSK – VFLL ruft zu Protest auf

Köln/Frankfurt am Main, 20. Dezember 2007

Kurz vor Ende des Jahres hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in völlig unnötiger Weise zur Verschlechterung des sozialen Klimas in der Bundesrepublik beigetragen. Zu diesem Schluss kommt der Vorstand des Verbandes der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) e.V. nach Bekanntwerden eines Briefes des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers Dr. Achim Dercks an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In diesem Schreiben fordert Dercks die „mittelfristige" Abschaffung der Künstlersozialkasse (KSK). Der Vorstand des VFLL weist diese Forderung als ungerechtfertigt zurück und begrüßt ausdrücklich die Stellungnahme eines Ministeriumssprechers, der sich für den Erhalt der Künstlersozialversicherung ausgesprochen hatte.
Anlass des Briefes war die verstärkte Prüfung von Firmen und Handwerksbetrieben in Hinsicht auf die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe. Gezahlt werden muss sie von allen Unternehmen, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten verwerten. Neben einem Bundeszuschuss und den Beiträgen der Versicherten dient die Abgabe zur Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge selbstständiger Künstler und Publizisten, zu denen auch die Freien Lektorinnen und Lektoren zählen.
Aus Sicht des VFLL ist die Position des DIHK in dieser Frage unhaltbar. „Die deutsche Wirtschaft ist auf die Kreativität von selbstständigen Künstlern und Publizisten angewiesen, viele Erfolge von Industrie und Handwerk in Deutschland sind ohne sie gar nicht denkbar", kommentiert Dr. Andrea Kamphuis, die erste Vorsitzende des VFLL. Diese Erfolge reichten laut Kamphuis von der erfolgreichen Durchsetzung von Marken über die strategisch richtige Positionierung am Markt mithilfe einer effektiven Pressearbeit bis hin zur Generierung von mehr Geschäft aufgrund eines intelligenten Webauftritts. „Unternehmen und Handwerksbetriebe verwerten also regelmäßig unsere Werke und kreativen Leistungen. Daher ist es nur fair und angemessen, wenn sich die Wirtschaftsbetriebe durch die Künstlersozialabgabe an der Finanzierung unserer Sozialversicherung beteiligen." Lange Jahre habe der DIHK auch nichts gegen das bereits seit 1981 existierende Modell der KSV einzuwenden gehabt. Erst jetzt, da im Zuge einer Reform durch mehr Kontrollen der Abgabepflichtigen auch eine effektivere Umsetzung der Bestimmungen des Künstlersozial- versicherungsgesetzes zu greifen beginne, rufe der DIHK nach seiner Abschaffung.
Aus der Sicht der VFLL-Vorsitzenden würde die geforderte Abschaffung der KSK den vom DIHK vertretenen Unternehmen mittelfristig sogar schaden. Sollte die Finanzierung der sozialen Absicherung über die KSK nicht mehr gewährleistet sein, müssten die selbstständigen Künstler und Publizisten dies selbstverständlich in ihre Kalkulationen mit einbeziehen. Höhere Honorare wären also nicht zu vermeiden. „Darüber hinaus würde der Wegfall der sozialen Absicherung über die KSK für viele unserer Kolleginnen und Kollegen im Alter bedeuten, dass sie auf staatliche Fürsorgeleistungen zurückgreifen müssen, da nur geringe oder eventuell gar keine Rentenansprüche mehr vorhanden wären", gibt Kamphuis zu bedenken. Dies würde zu einer gesteigerten Belastung der Sozialkassen und auch zu erhöhten Beiträgen und Abgaben für die Betriebe führen. Was man also meine, an einer Stelle einzusparen, das müsse man mittelfristig an anderer Stelle wieder aufbringen.
Aus all diesen Gründen ruft der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren den Deutschen Industrie- und Handelskammertag dringend dazu auf, seine Position zu überdenken und zu korrigieren. An seine Mitglieder richtet der Verbandsvorstand die Empfehlung, mit einem Schreiben an den DIHK und dessen regionale Gliederungen gegen die Forderung nach Abschaffung der KSK zu protestieren.