Rechtschreibung, alte

Die deutsche Rechtschreibung ist für den Gebrauch in Schulen und Behörden amtlich geregelt. Wichtige Fixpunkte sind die Jahre 1901 und 1996.

Die bis zur Neuregelung von 1996 geltende „alte“ Rechtschreibung wurde im Wesentlichen durch die II. Orthographische Konferenz von 1901 kodifiziert. Sie beruhte auf dem überlieferten Schreibgebrauch, war in Teilen aber ebenfalls eine Neuregelung.

Nach 1901 wurden Regeln und Wörterbücher fortlaufend überarbeitet und ergänzt. So kamen die Getrennt- und Zusammenschreibung und die Interpunktion als Teilbereiche hinzu, obwohl die Konferenz von 1901 sie nicht behandelt hatte. Als maßgeblich in Zweifelsfällen galt bis 1996 der (nicht amtliche) Duden.

Verlage oder Autoren, die vereinzelt heute noch in vorreformierter Rechtschreibung publizieren, sind auf alte Wörterbücher angewiesen (Duden 1991, Mackensen 1990, Österreichisches Wörterbuch 1990). Mancher Textprofi hat sich die Fähigkeit erhalten, je nach Kundenwunsch in „alter“ oder „neuer“ Rechtschreibung zu arbeiten.

Marion Kümmel, www.marionkuemmel.de

Profil im VFLL-Verzeichnis

Siehe auch: Amtliches Regelwerk | Rechtschreibung, neue | Duden