Energiepreispauschale für Selbstständige
Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen Bürgerinnen und Bürger von den aktuellen Preissteigerungen entlastet werden. Auch Selbstständige profitieren von den Entlastungen, die unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vorsehen. Ab 1. September können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um den Betrag mindern. Aber es gibt auch noch viele Unklarheiten. Denn: Wer keine Vorauszahlung leistet, weil er vergleichsweise geringe Einnahmen hat, kann die Energiepreispauschale in dieser Form nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen wird das voraussichtlich erst mit der Steuererklärung im Folgejahr möglich sein. Dies und weitere Fragen gilt es noch zu klären.
Mehr dazu beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V.